
Höhere Strompreise der EST bis zur Integration in die SAK
Die Strompreise der Elektro Speicher-Trogen AG (EST) steigen für das Jahr 2012 um rund 4,5 Prozent. Sowohl der Preis für die elektrische Energie als auch für die Netznutzung steigt, hingegen fallen die Abgaben tiefer aus. Ab dem 1. Oktober 2012 können jedoch alle Kundinnen und Kunden der EST von den tieferen Strompreisen der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) profitieren.
Strompreiszusammensetzung
Der Gesamtpreis für Strom setzt sich aus den Kosten für die elektrische Energie und die Netznutzung zusammen, dazu kommen noch die Aufwendungen für verschiedene Abgaben.
Energie
Mit dem Energiepreis werden die Beschaffungs- und Bereitstellungskosten der Energie abgegolten. Der Energiepreis ist abhängig vom Energieprodukt und der Erfassungszeit des Bezuges.
Die höheren Beschaffungskosten der Elektro Speicher-Trogen AG für die elektrische Energie machen eine leichte Preiserhöhung von vier Prozent notwendig.
Netznutzung
Mit dem Netznutzungsentgelt wird ein Beitrag für den Transport und die Verteilung der Energie geleistet. In diesem sind die Aufwendungen aller vorgelagerten Stromnetze enthalten: Von der Produktion bis zum Netzanschluss.
Der um knapp sieben Prozent höhere Preis für die Netznutzung hat verschiedene Ursachen. Zum einen sind es leicht höhere Kosten für die Nutzung der Vorliegernetze der EST, zum andern geht es um die notwendige Deckung der bei der EST direkt anfallenden Kosten sowie um die Nachforderung wegen ungedeckter Kosten aus dem letzten Geschäftsjahr.
Abgaben
Den dritten Teil des Preises bilden die gesetzlichen Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL), d.h. die für den sicheren Betrieb der Netze nötigen Hilfsdienste, sowie für die kostendeckenden Einspeisevergü¬tungen (KEV) zur Förderung dezentraler Energieproduktion aus erneuerbaren Energien und Abgaben an das Gemeinwesen.
Hingegen reduzieren sich die Abgaben, insbesondere jene für Systemdienstleistungen an die nationale Netzgesellschaft swissgrid, um 0,31 Rappen pro Kilowatt. Die Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beträgt 0,35 Rp/kWh (bisher 0,45 Rp/kWh).
Neu dazu kommt die Abgabe an den Bund zum Schutz der Gewässer und Fische von 0,1 Rp/kWh. Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des EST-Verwaltungsrats wird hingegen die Abgabe an das Gemeinwesen von 0,09 Rp/kWh per Ende 2011 aufgehoben.
SAK neue Besitzerin
Ab dem 1. Oktober 2011 wird die SAK als neue Besitzerin den Betrieb der EST verantworten und im Verlaufe der nächsten zwölf Monate in die SAK überführen. Nach Abschluss der Integration in die SAK werden die Kundinnen und Kunden ab dem 1. Oktober 2012 von den tieferen Strompreisen der SAK profitieren.
Kundinnen und Kunden der EST erhalten mit der nächsten Stromrechnung detaillierte Informationen über die Preisänderungen. Die Preise sind im Internet unter www.est-ag.ch publiziert.
Weitere Auskunft Walter Etterlin, Verwaltungsratspräsident Elektro Speicher-Trogen AG, Telefon 079 600 43 76
Rechnungsstellung
Seit Oktober 2010 werden die Stromzähler nur noch einmal jährlich, jeweils im September, abgelesen. Aufgrund der ermittelten Werte wird per Ende September eine Schlussrechnung erstellt. Unter dem Jahr erhalten die Kunden alle zwei Monate anhand unserer Erfahrungswerte eine Akontorechnung, um die Kosten auf das ganze Jahr zu verteilen. Haben Sie noch Fragen?
Ernesto Scarpella gibt Ihnen unter der Direktnummer 071 343 72 35 gerne Auskunft.
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